اَلطَّلَاقُ مَرَّتَانِࣕ فَاِمْسَاكٌ بِمَعْرُوفٍ اَوْ تَسْرٖیحٌ بِاِحْسَانٍؕ وَلَا یَحِلُّ لَكُمْ اَنْ تَاْخُذُوا مِمَّٓا اٰتَیْتُمُوهُنَّ شَیْـًٔا اِلَّٓا اَنْ یَخَافَٓا اَلَّا یُقٖیمَا حُدُودَ اللّٰهِؕ فَاِنْ خِفْتُمْ اَلَّا یُقٖیمَا حُدُودَ اللّٰهِۙ فَلَا جُنَاحَ عَلَیْهِمَا فٖیمَا افْتَدَتْ بِهٖؕ تِلْكَ حُدُودُ اللّٰهِ فَلَا تَعْتَدُوهَاۚ وَمَنْ یَتَعَدَّ حُدُودَ اللّٰهِ فَاُو𐻾لٰٓئِكَ هُمُ الظَّالِمُونَ
Alttalaqu marratani faimsakun bimaAAroofin aw tasreehun biihsanin wala yahillu lakum an takhuthoo mimma ataytumoohunna shayan illa an yakhafa alla yuqeema hudooda Allahi fain khiftum alla yuqeema hudooda Allahi fala junaha AAalayhima feema iftadat bihi tilka hudoodu Allahi fala taAAtadooha waman yataAAadda hudooda Allahi faolaika humu alththalimoona
Übersetzungen
Die (widerrufliche) Scheidung ist zweimal (erlaubt). Dann (sollen die Frauen) in rechtlicher Weise behalten oder in ordentlicher Weise freigegeben (werden). Und es ist euch nicht erlaubt, etwas von dem, was ihr ihnen gegeben habt, (wieder) zu nehmen, außer wenn die beiden fürchten, daß sie Allahs Grenzen nicht einhalten werden. Wenn ihr aber befürchtet, daß die beiden Allahs Grenzen nicht einhalten werden, dann ist für die beiden keine Sünde in dem, womit (an Geld) sie sich löst. Dies sind Allahs Grenzen, so übertretet sie nicht! Wer aber Allahs Grenzen übertritt, diejenigen sind die Ungerechten.
Frank Bubenheim & Nadeem Elyas
Die Scheidung ist zweimal. Dann (sollen die Männer die Frauen) in angemessener Weise behalten oder im Guten entlassen. Und es ist euch nicht erlaubt, irgend etwas von dem zurückzunehmen, was ihr ihnen (als Brautgabe) gegeben habt, es sei denn, beide (Mann und Frau) befürchten, die Schranken Allahs nicht einhalten zu können. Und wenn ihr befürchtet, daß sie die Schranken Allahs nicht einhalten können, dann liegt kein Vergehen für sie beide in dem, was sie hingibt, um sich damit loszukaufen. Dies sind die Schranken Allahs, so übertretet sie nicht. Und wer die Schranken Allahs übertritt das sind diejenigen, die Unrecht tun
Abu Rida Muhammad ibn Ahmad ibn Rassoul