وَالَّذٖینَ یُتَوَفَّوْنَ مِنْكُمْ وَیَذَرُونَ اَزْوَاجًا یَتَرَبَّصْنَ بِاَنْفُسِهِنَّ اَرْبَعَةَ اَشْهُرٍ وَعَشْرًاۚ فَاِذَا بَلَغْنَ اَجَلَهُنَّ فَلَا جُنَاحَ عَلَیْكُمْ فٖیمَا فَعَلْنَ فٖٓی اَنْفُسِهِنَّ بِالْمَعْرُوفِؕ وَاللّٰهُ بِمَا تَعْمَلُونَ خَبٖیرٌ
Waallatheena yutawaffawna minkum wayatharoona azwajan yatarabbasna bianfusihinna arbaAAata ashhurin waAAashran faitha balaghna ajalahunna fala junaha AAalaykum feema faAAalna fee anfusihinna bialmaAAroofi waAllahu bima taAAmaloona khabeerun
Übersetzungen
Und diejenigen von euch, die abberufen werden und Gattinnen hinterlassen - so sollen diese (mit sich) selbst vier Monate und zehn (Tage) abwarten. Wenn sie dann ihre festgesetzte Zeit erreicht haben, so ist für euch keine Sünde in dem, was sie in rechtlicher Weise mit sich selbst unternehmen. Allah ist dessen, was ihr tut, Kundig.
Frank Bubenheim & Nadeem Elyas
Und wenn diejenigen von euch, die abberufen werden, Gattinnen zurücklassen, so sollen diese (Witwen) vier Monate und zehn Tage abwarten. Und wenn sie dann ihren Termin erreicht haben, so ist es kein Vergehen für euch, wenn sie in gütiger Weise über sich selbst verfügen. Und Allah ist wohl vertraut mit dem, was ihr tut
Abu Rida Muhammad ibn Ahmad ibn Rassoul