لَا جُنَاحَ عَلَیْكُمْ اِنْ طَلَّقْتُمُ النِّسَٓاءَ مَا لَمْ تَمَسُّوهُنَّ اَوْ تَفْرِضُوا لَهُنَّ فَرٖیضَةًۚ وَمَتِّعُوهُنَّۚ عَلَى الْمُوسِعِ قَدَرُهُ وَعَلَى الْمُقْتِرِ قَدَرُهُۚ مَتَاعًا بِالْمَعْرُوفِۚ حَقًّا عَلَى الْمُحْسِنٖینَ
La junaha AAalaykum in tallaqtumu alnnisaa ma lam tamassoohunna aw tafridoo lahunna fareedatan wamattiAAoohunna AAala almoosiAAi qadaruhu waAAala almuqtiri qadaruhu mataAAan bialmaAAroofi haqqan AAala almuhsineena
Übersetzungen
Es ist für euch keine Sünde darin, wenn ihr euch von Frauen scheidet, solange ihr sie noch nicht berührt oder euch ihnen gegenüber (zu einer Morgengabe) verpflichtet habt. Doch gewährt ihnen eine Abfindung - der Wohlhabende entsprechend seinen Verhältnissen und der Geringbemittelte entsprechend seinen Verhältnissen -, eine Abfindung in rechtlicher Weise. (Dies ist) eine Pflicht für die Gutes Tuenden.
Frank Bubenheim & Nadeem Elyas
Es ist kein Vergehen für euch, wenn ihr die Frauen entlaßt, bevor ihr sie berührt oder ihnen eine Brautgabe gewahrt habt. Doch gewährt ihnen Versorgung: der Wohlhabende (nach dem,) was er vermag, und der Minderbemittelte nach dem, was er vermag eine Versorgung auf gütige Weise. (Dies ist) eine Verpflichtung für die Gütigen
Abu Rida Muhammad ibn Ahmad ibn Rassoul