الْبَقَرَةِ

Sure Al-Baqarah, Vers 282

The Cow · Medinensisch · 286 Verse

2:282

یَٓا اَیُّهَا الَّذٖینَ اٰمَنُٓوا اِذَا تَدَایَنْتُمْ بِدَیْنٍ اِلٰٓى اَجَلٍ مُسَمًّى فَاكْتُبُوهُؕ وَلْیَكْتُبْ بَیْنَكُمْ كَاتِبٌ بِالْعَدْلِࣕ وَلَا یَاْبَ كَاتِبٌ اَنْ یَكْتُبَ كَمَا عَلَّمَهُ اللّٰهُ فَلْیَكْتُبْۚ وَلْیُمْلِلِ الَّذٖی عَلَیْهِ الْحَقُّ وَلْیَتَّقِ اللّٰهَ رَبَّهُ وَلَا یَبْخَسْ مِنْهُ شَیْـًٔاؕ فَاِنْ كَانَ الَّذٖی عَلَیْهِ الْحَقُّ سَفٖیهًا اَوْ ضَعٖیفًا اَوْ لَا یَسْتَطٖیعُ اَنْ یُمِلَّ هُوَ فَلْیُمْلِلْ وَلِیُّهُ بِالْعَدْلِؕ وَاسْتَشْهِدُوا شَهٖیدَیْنِ مِنْ رِجَالِكُمْۚ فَاِنْ لَمْ یَكُونَا رَجُلَیْنِ فَرَجُلٌ وَامْرَاَتَانِ مِمَّنْ تَرْضَوْنَ مِنَ الشُّهَدَٓاءِ اَنْ تَضِلَّ اِحْدٰیهُمَا فَتُذَكِّرَ اِحْدٰیهُمَا الْاُخْرٰىؕ وَلَا یَاْبَ الشُّهَدَٓاءُ اِذَا مَا دُعُواؕ وَلَا تَسْـَٔمُٓوا اَنْ تَكْتُبُوهُ صَغٖیرًا اَوْ كَبٖیرًا اِلٰٓى اَجَلِهٖؕ ذٰلِكُمْ اَقْسَطُ عِنْدَ اللّٰهِ وَاَقْوَمُ لِلشَّهَادَةِ وَاَدْنٰٓى اَلَّا تَرْتَابُٓوا اِلَّٓا اَنْ تَكُونَ تِجَارَةً حَاضِرَةً تُدٖیرُونَهَا بَیْنَكُمْ فَلَیْسَ عَلَیْكُمْ جُنَاحٌ اَلَّا تَكْتُبُوهَاؕ وَاَشْهِدُٓوا اِذَا تَبَایَعْتُمْࣕ وَلَا یُضَٓارَّ كَاتِبٌ وَلَا شَهٖیدٌؕ وَاِنْ تَفْعَلُوا فَاِنَّهُ فُسُوقٌ بِكُمْؕ وَاتَّقُوا اللّٰهَؕ وَیُعَلِّمُكُمُ اللّٰهُؕ وَاللّٰهُ بِكُلِّ شَیْءٍ عَلٖیمٌ

Ya ayyuha allatheena amanoo itha tadayantum bidaynin ila ajalin musamman faoktuboohu walyaktub baynakum katibun bialAAadli wala yaba katibun an yaktuba kama AAallamahu Allahu falyaktub walyumlili allathee AAalayhi alhaqqu walyattaqi Allaha rabbahu wala yabkhas minhu shayan fain kana allathee AAalayhi alhaqqu safeehan aw daAAeefan aw la yastateeAAu an yumilla huwa falyumlil waliyyuhu bialAAadli waistashhidoo shaheedayni min rijalikum fain lam yakoona rajulayni farajulun waimraatani mimman tardawna mina alshshuhadai an tadilla ihdahuma fatuthakkira ihdahuma alokhra wala yaba alshshuhadao itha ma duAAoo wala tasamoo an taktuboohu sagheeran aw kabeeran ila ajalihi thalikum aqsatu AAinda Allahi waaqwamu lilshshahadati waadna alla tartaboo illa an takoona tijaratan hadiratan tudeeroonaha baynakum falaysa AAalaykum junahun alla taktubooha waashhidoo itha tabayaAAtum wala yudarra katibun wala shaheedun wain tafAAaloo fainnahu fusooqun bikum waittaqoo Allaha wayuAAallimukumu Allahu waAllahu bikulli shayin AAaleemun

Übersetzungen

O die ihr glaubt, wenn ihr auf eine festgesetzte Frist, einer vom anderen, eine Geldschuld aufnehmt, dann schreibt es auf. Und ein Schreiber soll (es) für euch gerecht aufschreiben. Und kein Schreiber soll sich weigern zu schreiben, so wie Allah (es) ihn gelehrt hat. So soll er denn schreiben, und diktieren soll der Schuldner, und er soll Allah, seinen Herrn, fürchten und nichts davon schmälern. Wenn aber der Schuldner töricht oder schwach ist oder unfähig, selbst zu diktieren, so soll sein Sachwalter (es) gerecht diktieren. Und bringt zwei Männer von euch als Zeugen. Wenn es keine zwei Männer sein (können), dann sollen es ein Mann und zwei Frauen sein, mit denen als Zeugen ihr zufrieden seid, - damit, wenn eine von beiden sich irrt, eine die andere erinnere. Und die Zeugen sollen sich nicht weigern, wenn sie aufgefordert werden. Und seid nicht abgeneigt, es - (seien es) klein(e) oder groß(e Beträge) - mit seiner (vereinbarten) Frist aufzuschreiben! Das ist gerechter vor Allah und richtiger für das Zeugnis und eher geeignet, daß ihr nicht zweifelt; es sei denn, es ist ein sofortiger Handel, den ihr unter euch tätigt. Dann ist es keine Sünde für euch, wenn ihr es nicht aufschreibt. Und nehmt Zeugen, wenn ihr untereinander einen Verkauf abschließt. Und kein Schreiber oder Zeuge soll zu Schaden kommen. Wenn ihr (es) aber (dennoch) tut, so ist es ein Frevel von euch. Und fürchtet Allah! Und Allah lehrt euch. Allah weiß über alles Bescheid.

Frank Bubenheim & Nadeem Elyas

O ihr, die ihr glaubt, wenn ihr eine Anleihe gewährt oder aufnehmt zu einer festgesetzten Frist, dann schreibt es nieder. Und ein Schreiber soll es in eurem Beisein getreulich niederschreiben. Und kein Schreiber soll sich weigern zu schreiben, so wie Allah es gelehrt hat. So schreibe er also, und der Schuldner soll es diktieren und Allah, seinen Herrn, fürchten und nichts davon weglassen. Und wenn der Schuldner schwachsinnig oder schwach ist oder unfähig, selbst zu diktieren, dann soll sein Sachwalter getreulich für ihn diktieren. Und lasset zwei Zeugen unter euren Männern es bezeugen, und wenn es keine zwei Männer gibt, dann (sollen es bezeugen) ein Mann und zwei Frauen von denen, die euch als Zeugen geeignet erscheinen, damit, wenn sich eine der beiden irrt, die andere von ihnen sie (daran) erinnert. Und die Zeugen sollen sich nicht weigern, wenn sie gerufen werden. Und verschmäht nicht, es niederzuschreiben (seien es) große oder kleine (Beträge) bis zur festgesetzten Frist. Das ist rechtschaffener vor Allah und zuverlässiger, was die Bezeugung angeht und bewahrt euch eher vor Zweifeln, es sei denn es handelt sich um eine sogleich verfügbare Ware, die von Hand zu Hand geht unter euch; dann ist es kein Vergehen für euch, wenn ihr es nicht niederschreibt. Und nehmt Zeugen, wenn ihr miteinander Handel treibt. Und weder dem Schreiber noch dem Zeugen soll Schaden zugefügt werden. Und wenn ihr es tut, dann ist es wahrlich ein Frevel von euch. Und fürchtet Allah. Und Allah lehrt euch, und Allah ist über alles kundig

Abu Rida Muhammad ibn Ahmad ibn Rassoul